Die LILIUM Klinik ist eine nach § 30 GewO zugelassene Privatklinik, das heißt, sie erhält zu ihrer Finanzierung keinerlei öffentliche Mittel. Es bestehen keine Verträge mit gesetzlichen Krankenversicherungen. Privatpatienten oder Selbstzahler können unsere Klinik jederzeit in Anspruch nehmen. Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, können wir unter bestimmten Umständen behandeln.
Bei Mitgliedern einer privaten Krankenversicherung steht einer Übernahme der Kosten für OP, Aufenthalt und Physiotherapie in der LILIUM Klinik normalerweise nichts im Wege.
In der LILIUM Klinik ist eine Versorgung von Patienten, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse für die jeweilige Behandlung eine positive Einzelfallentscheidung trifft. Das bedeutet: Ihre Krankenversicherung prüft im Vorfeld eine mögliche Kostenübernahme und genehmigt diese oder nicht. Das Team der LIULIM Klinik nimmt gern mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt auf und unterstützt Sie. Bitte füllen Sie dazu unser Kontaktformular aus.
Sie sind nicht in Deutschland krankenversichert und möchten sich in der LILIUM Klinik behandeln lassen? In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Sie erhalten von uns einen Kostenvoranschlag zu Ihrer voraussichtlichen Behandlung sowie Informationen zu den Zahlungsmodalitäten. Je nach persönlicher Situation können die Kosten der LILIUM Klinik durch eine internationale Versicherung, im Rahmen von Kostenübernahmen durch Botschaften oder durch privat getätigte Zahlungen abgedeckt werden.
Sie möchten mehr wissen zu den Kosten für Behandlung und Aufenthalt in der LILIUM Klinik? Unser zuvorkommendes Team in Wiesbaden hilft Ihnen gern weiter.