Skip to main content

Kosten der Behandlung

Allgemeines zu den Kosten der Behandlung

Die LILIUM Klinik ist eine nach § 30 GewO zugelassene Privatklinik, d. h., sie erhält zu ihrer Finanzierung keinerlei öffentliche Mittel. Es bestehen keine Verträge mit gesetzlichen Krankenversicherungen. Insoweit kann die Klinik nur von Privatpatienten oder von Selbstzahlern in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich gilt hinsichtlich der Kosten folgende Information:

Die ambulanten und ärztlich erbrachten Leistungen der in der LILIUM Klinik tätigen Ärzte werden nach den Richtlinien der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unmittelbar von diesen abgerechnet.

Die stationäre Krankenhausbehandlung wird nach einem Haustarif in Rechnung gestellt. Dieser Haustarif der LILIUM Klinik orientiert sich am DRG-System und ist annähernd vergleichbar mit den Kosten in Krankenhäusern der Maximalversorgung, die nach dem DRG-System abrechnen, jedoch ohne Berücksichtigung der Verweildauer. Dabei werden die Besonderheiten einer Privatklinik, die keine öffentlichen Fördermittel erhält, berücksichtigt.

Internationale Patienten

Bitte setzen Sie sich mit der Klinik in Verbindung, um einen Kostenvoranschlag zu Ihrer voraussichtlichen Behandlung sowie Informationen zu den Zahlungsmodalitäten zu erhalten. Je nach persönlicher Situation können die Kosten der LILIUM Klinik im Rahmen einer internationalen Versicherung, von Kostenübernahmen durch Botschaften oder von privat getätigten Zahlungen gedeckt werden.